Platzordnung der BSG Gnaschwitz e.V.

1. Sicherheitsanweisungen

1.1. Sicherheit und gegenseitige Rücksicht haben oberste Priorität! Den Anweisungen von weisungsberechtigten Personen (Schießleiter, Trainer, etc.) ist umgehend Folge zu leisten. Es ist die für jede Bogenklasse erforderliche Schutzausrüstung zu tragen. Es ist selbstverantwortlich auf zweckmäßige Kleidung und festes Schuhwerk zu achten, Schmuck etc., der zu Verletzungen führen kann, ist abzulegen.

1.2. Auf der Schießanlage herrscht Alkohol- und Rauchverbot. Selbstredend ist, dass die Schießanlage nur nüchtern, drogenfrei und nicht unter dem Einfluss von beeinträchtigenden Medikamenten betreten wird.

1.3. Jeder Bogenschütze ist für den technisch einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung verantwortlich, um sich und andere nicht zu gefährden. Bei Leihausrüstung erhält das Mitglied eine Einweisung vom Technikwart über Handhabung und Pflege seiner Ausrüstung, welche es zu beachten gilt.

1.4. Der Pfeil wird erst in den Bogen eingelegt, wenn der Schütze ordnungsgemäß auf der Schießlinie steht. Mit eingelegtem Pfeil wird ausschließlich in Richtung der ausgewiesenen Ziele gezielt, niemals seitlich oder nach hinten.

1.5. Jeder am Schießgeschehen teilnehmende Bogenschütze ist verpflichtet auf einen sicheren Schießbetrieb zu achten. D.h., jeder Schütze hat vor dem Abschuss sicherzustellen, dass sich niemand auf der Schießanlage vor der Abschusslinie befindet. Werden Pfeile nach dem Schießen gezogen, hat sich niemand mit einem aufgezogenen Bogen in der Hand auf der gesamten Schießanlage aufzuhalten. Ist die Sicherheit nicht gegeben, ist dies für alle hörbar anzusagen.

1.6. Zieht ein Bogenschütze seine Pfeile, halten andere Beteiligte 2m Abstand Richtung Schießlinie, um nicht verletzt zu werden. Wenn möglich, zieht jeder Bogenschütze seine eigenen Pfeile ohne fremde Pfeile zu berühren.

1.7. Nachdem geschossene Pfeile gezogen wurden, sind diese auf Beschädigungen hin zu überprüfen.

1.8. Ein Bogen wird niemals „trocken abgeschossen“. Ein solcher s.g. Leerschuss kann den Bogen nachhaltig beschädigen.

1.9. Zum Auf- und Abspannen der Bogensehne (außer bei Compundbögen) wird ausschließlich eine Spannschnur verwendet.

1.10. Niemand berührt oder benutzt die Bogensportausrüstung eines anderen Bogenschützen ohne dessen vorherige Erlaubnis!

1.11. Jeder auf der Schießanlage ist zur Sauberkeit angehalten. Jeglicher anfallender Müll ist während bzw. nach dem Benutzen der Schießanlage wegzuräumen.

1.12. Werden technische Mängel an jeglicher Bogenausrüstung bzw. der Schießanlage festgestellt, sind diese unverzüglich dem Schießleiter anzuzeigen. Dieser trifft weitere Entscheidungen.

1.13. Jegliche Schießexperimente wie Hoch- oder Weitschüsse (Cloudschießen) sind untersagt.

1.14. Beim Auszug ist darauf zu achten, dass von unten Ausgezogen wird um „überhöhte“ Fehlschüsse zu vermeiden.

1.15. Das Schießen ist nur auf für den Bogensport typische Ziele (Standardauflagen, Auflagen für Kinder, Abbildungen von Tieren, 3D-Ziele, Ziele für die Ausrüstungskalibrierung) erlaubt. Untersagt sind jegliche Abbildungen von Menschen (auch in Silhouettenform) und das Schießen auf lebende, sowie tote Tiere. Weiterhin ist das Schießen auf Gegenstände, welche die Schießanlage verschmutzen und Gefahren hervorrufen untersagt (z.B. Glasflaschen, Spraydosen, etc.).

1.16. An der Schießlinie ist kein Bogenschütze während des Schießens zu stören.

1.17. Die Schießliste ist immer zu führen.

- reguläres Training: der Schießleiter trägt sich ein

- freie Trainingszeiten: jeder Teilnehmer trägt sich ein (ab 2 Teilnehmer ist ein Schießleiter zu benennen)

- Gäste haben sich immer einzutragen

- Kennzeichnungen: Schießleiter = SL, Gast = G

- Auffälligkeiten und Unfälle sind in der Schießliste zu protokollieren

- Am Ende der Schießanlagennutzung ist auf der Schießliste ein Abschlussstrich zu setzen.

1.18. Der Schießleiter ist weisungsberechtigt, jedoch nicht für Unfälle oder Schäden haftbar.

1.19. Vereinsmitglieder unter 18 Jahren und Gäste dürfen die Schießanlage nur in Begleitung befugter Mitglieder betreten und benutzen.

1.20. Unfälle sind unverzüglich dem Schießleiter und anschließend dem Vorstand zu melden. Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten oder Zuwiderhandlung gegen diese Ordnung verursacht werden!

1.21. Auf der gesamten Schießanlage, auch im Bereich hinter der Schießlinie, sind keine Tiere (Hunde, etc.) zulässig.

1.22. Werden auf der Schießanlage Arbeiten durchgeführt (Arbeitseinsätze, Objektpflege, etc.), ist der Schießbetrieb bis zum Abschluss selbiger untersagt.

2. Verhaltenskodex

2.1. Wenn Neueinsteiger betreut werden, mischt sich niemand aktiv in die Unterweisungen ein. Sollte der befugten unterweisenden Person ein Fehler unterlaufen, wird er bitte dezent darauf hingewiesen. Ausgenommen sind sicherheitsrelevante Einwände, diese sind umgehend anzubringen.

2.2. Unser Sport ist sehr komplex. Es wird ausdrücklich erwartet, das kein „gefährliches Halbwissen“ inner- und außerhalb des Vereins verbreitet wird. Wer Fragen hat, sucht Hilfe bei erfahrenen Mitgliedern.

2.3. Wir erwarten von unseren Mitgliedern sich mit dem Bogensport und ihrem Material auseinander zu setzen und ihr Wissen stetig zu erweitern. Das schafft Sicherheit und bringt den Verein als Ganzes voran.

2.4. Möchte ein Trainer (oder eine andere weisungsberechtigte Person) jemanden zum Zweck des Aufzeigens einer korrekten Körperhaltung berühren, dann ist dies vorher anzusagen um zu gewährleisten, dass dies nicht unerwünscht ist.

2.5. Eine ausreichende Körperhygiene wird vorausgesetzt. (dieser Punkt wird hier leider aufgrund schlechter Erfahrungen aufgeführt)

2.6. Niemand wird auf der Schießanlage und im Vereinsgeschehen gegen seinen Willen gefilmt oder fotografiert.

2.7. Ohne ausdrückliche Erlaubnis werden keine Bilder/Videos/Daten in irgendeiner Form (außer im Rahmen der Vereins- bzw. Dachverbandsmitgliedschaft notwendig) weitergegeben, in sozialen Netzwerken geteilt, bzw. Dritten zugänglich gemacht.

2.8. Werden zu Trainingszwecken (z.B. Schussanalyse) Fotos oder Videos angefertigt, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese am Ende des Training nur der darauf abgebildeten Person zugänglich sind. Aufnahmen auf Speichern von Aufnahmegeräten sind nach Auswertung und/oder Übergabe an die abgebildete Person zu löschen. Die Einhaltung dieses Punktes obliegt beiden Parteien. Stimmen alle an einer Aufnahme Beteiligten einer Aufhebung von Punkt 2.8. zu, so kann dieser temporär ausgesetzt werden.

2.9. Wer an ansteckenden Krankheiten erkrankt ist, erscheint bitte nicht zum Training. Sollte dem zuwidergehandelt werden, ist der Schießleiter angehalten einen temporären Platzverweis zu erteilen.

3. Haftung

3.1. Für die mitgebrachte Sportausrüstung sowie persönliche Gegenstände, Ausrüstung oder Garderobe wird keine Haftung übernommen.

3.2. Die Nutzung der Sportanlage oder der Sportgeräte darf nur nach vorheriger Einweisung erfolgen. Ohne Einweisung keine Haftung des Vereins.

3.3. Vereinsfremde Personen, die direkt am Sportgeschehen teilnehmen, sind über eine Nichtmitgliederversicherung versichert.

3.4. Zuschauer oder Erziehungsberechtigte sind nicht versichert und betreten das Sportgelände auf eigene Gefahr und eigene Haftung!

3.5. Den Anweisungen des Trainers/des Aufsichtsbevollmächtigten haben alle auf der Schießanlage Anwesenden ausnahmslos Folge zu leisten!

 Stand 21.03.2022

Beitrags- u. Kostenordnung der BSG Gnaschwitz e.V. 

1. Mitgliedsbeiträge (laut Beschluss MGV vom 22.08.2021)
 
Aufnahmegebühr ab 01.09.2021 jegliche Mitglieder: 30€
 
zzgl. Mitgliedsbeitrag:
 
a) Jahresbeitrag ordentliches Mitglied Erwachsener Freizeitsport: 70€
    - beinhaltet Meldung beim LSB/KSB und Versicherungen
 
b) Jahresbeitrag ordentliches Mitglied Erwachsener mit Dachverband: 90€
    - beinhaltet Meldung beim LSB/KSB/SBV und Versicherungen
    - Meldegebühren für Wettkämpfe/Turniere trägt jedes Mitglied selbst
 
c) ermäßigter Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Freizeitsport: 45€
    - Voraussetzung: mind. 1 Sorgerechtsinhaber ist Vereinsmitglied
    - beinhaltet Meldung beim LSB/KSB und Versicherungen
 
d) ermäßigter Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Dachverband: 50€
    - Voraussetzung: mind. 1 Sorgerechtsinhaber ist Vereinsmitglied
    - beinhaltet Meldung beim LSB/KSB/SBV und Versicherungen
    - Meldegebühren für Wettkämpfe/Turniere trägt jedes Mitglied selbst
 
e) Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Freizeitsport: 70€
    - beinhaltet Meldung beim LSB/KSB und Versicherungen
 
f) Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Dachverband: 90€
    - beinhaltet Meldung beim LSB/KSB/SBV und Versicherungen
    - Meldegebühren für Wettkämpfe/Turniere trägt jedes Mitglied selbst
 
Die Jahresbeiträge sind jeweils bis 31.01. zu zahlen (Zahlungsmodalitäten siehe Satzung).
Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.06. eines Jahres werden nur 50% der oben genannten Jahresbeiträge fällig.
 
2. Kostenordnung Platznutzung (laut Beschluss MGV vom 20.03.2022)
 
a) Die Platznutzung ist zu jedem Zeitpunkt für alle Vereinsmitglieder kostenfrei.
 
b) Vereinsfremde, volljährige, aktive und sachkundige Bogenschützen mit eigener Bogenausrüstung zahlen 10,00 EUR/Person 
Nutzung nur zu den regulären Trainingszeiten. Es erfolgt keine Trainerbetreuung.
 
c) Interessierte am Bogensport zahlen 20,00 EUR für 3x Probetraining. Bei Eintritt in den Verein wird die geleistete Zahlung des Probetrainings auf die Aufnahmegebühr angerechnet. Die Termine für das Probetraining sind abzusprechen, um eine Betreuung durch einen Trainer zu gewährleisten.
 
d) Gruppenpreise (wie z.B. Teamevents) sind zu erfragen.
 
Alle Zahlungen sind vor dem Training oder vor der Nutzung der Sportanlage zu leisten!
Die jeweils aktuelle Platzordnung ist vollumfänglich zu befolgen!
 
Stand 23.03.2022